Ein Ansprechpartner für Ihr Unternehmen, Ihren Aufenthalt und Ihre Familie in Deutschland.

Von der Firmengründung über die Buchhaltung und den Aufenthaltstitel bis zur Familienzusammenführung: Wir planen Ihr Verfahren, bereiten die Unterlagen vor und begleiten Sie bei den ersten Schritten in Deutschland.

Telefonisch erreichbar unter +49 175 6457033

Büronetz von Istanbul nach Berlin, Köln, Duisburg und Bielefeld BerlinBielefeldDuisburgKöln Istanbul
Termine in Istanbul und an vier Standorten in Deutschland

Unsere Leistungen

Jedes Verfahren hat seine eigene Rechtsgrundlage und eigene Unterlagen. Wir haben unsere Leistungen nach dem Zweck Ihres Aufenthalts in drei Bereiche gegliedert.

Unternehmen und InvestitionFür alle, die in Deutschland gründen, ein Unternehmen führen oder Geschäftskontakte knüpfen möchten.

Geschäftsbesprechung in einem modernen Büro
  • Firmengründung in Deutschland

    GmbH, UG oder Einzelunternehmen: Wir klären mit Ihnen die passende Rechtsform und koordinieren Notar, Handelsregister, Gewerbeanmeldung und steuerliche Erfassung.

    Rechtsgrundlage: GmbHG, HGB, GewO
  • Aufenthaltserlaubnis für Selbständige

    Für alle, die in Deutschland ein eigenes Unternehmen führen möchten. Wir bereiten Businessplan, Finanzierungsnachweis und die Darlegung des wirtschaftlichen Interesses antragsreif auf.

    Rechtsgrundlage: § 21 AufenthG
  • Buchhaltung

    Belegorganisation, laufende Buchführung und Lohnabrechnung. Für Jahresabschluss und Steuererklärungen koordinieren wir die Zusammenarbeit mit Ihrer Steuerberatung.

    Rechtsgrundlage: HGB, AO
  • Investitionsberatung

    Standortwahl, Unternehmenskauf oder Beteiligung, Finanzierung und Förderprogramme: eine belastbare Bewertung, bevor Sie entscheiden.

  • Geschäftsvisum

    Schengen-Visum für Messen, Kundenbesuche und Geschäftstermine. Wir kümmern uns um Einladungsschreiben, Unterlagen und Terminvereinbarung.

    Rechtsgrundlage: Schengen-Visum (Typ C)

Studium und BerufFür alle, die in Deutschland studieren oder arbeiten möchten.

Studierende in einer Universitätsbibliothek
  • Aufenthalt zum Studium

    Von der Zulassung über Sperrkonto und Krankenversicherung bis zum Termin bei der Ausländerbehörde: Visum und Aufenthaltserlaubnis für Studierende.

    Rechtsgrundlage: § 16b AufenthG
  • Visum zur Arbeitsuche

    Chancenkarte und Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte: Punkteprüfung, Anerkennung des Abschlusses und vollständige Antragsunterlagen.

    Rechtsgrundlage: § 20, § 20a AufenthG

Familie und DokumenteFür den Nachzug Ihrer Familie und Ihre amtlichen Unterlagen.

Vater und Kind schauen am Flughafen auf das Rollfeld
  • Familiennachzug

    Prüfung der Voraussetzungen für Ehepartner und Kinder; Vorbereitung des Antrags mit Sprachnachweis, Wohnraum- und Einkommensnachweis.

    Rechtsgrundlage: §§ 27 ff. AufenthG
  • Beeidigte Übersetzungen Deutsch–Englisch

    Beglaubigte Übersetzungen von Zeugnissen, Personenstandsurkunden, Registerauszügen und Firmenunterlagen.

Welche Rechtsform passt zu Ihnen?

Die wichtigsten Unterschiede der drei häufigsten Rechtsformen. Die richtige Wahl hängt von Ihrem Kapital, Ihrem Haftungsrisiko und Ihren Aufenthaltsplänen ab.

Unterzeichnung eines Vertrags mit Füllfederhalter
Kriterium GmbHGesellschaft mit beschränkter Haftung UG (haftungsbeschränkt)Unternehmergesellschaft EinzelunternehmenEin Inhaber
Mindestkapital
25.000 €Bei Gründung mindestens 12.500 € eingezahlt
1 €25 % des Jahresüberschusses fließen in die Rücklage, bis 25.000 € erreicht sind
Keines
Haftung
Beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen
Beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen
Unbeschränkt mit dem Privatvermögen
Notar
Erforderlich
Erforderlich
Nicht erforderlich
Handelsregister
Pflicht
Pflicht
Pflicht bei kaufmännischem Gewerbebetriebals e.K.
Geeignet für
Häufig gewählt bei Anträgen nach § 21 AufenthG und für Geschäfte mit Firmenkunden
Gründungen mit geringem Startkapital
Kleine Betriebe und Freiberufler

Diese Übersicht ist ein allgemeiner Vergleich. Steuerliche und haftungsrechtliche Fragen klären wir im Erstgespräch anhand Ihrer Situation.

So arbeiten wir

Vier Schritte vom ersten Gespräch bis zu Ihren ersten Tagen in Deutschland.

  1. Erstgespräch

    Wir hören uns Ihr Ziel und Ihre Ausgangslage an und bestimmen den passenden Aufenthaltstitel oder das passende Visum.

  2. Fahrplan und Unterlagenliste

    Sie erhalten eine individuelle Unterlagenliste, den Übersetzungsbedarf und einen realistischen Zeitplan.

  3. Antrag und Einreichung

    Wir bereiten Formulare, Businessplan und Anlagen vor und behalten die Termine bei Konsulat und Ausländerbehörde im Blick.

  4. Erste Schritte in Deutschland

    Wir unterstützen Sie bei Anmeldung, Bankkonto, Steuer-ID und Versicherungen.

Unsere Standorte

Persönliche Beratung nach Terminvereinbarung in Istanbul und an vier Standorten in Deutschland.

  • Galataturm und Goldenes Horn bei Sonnenuntergang

    IstanbulTürkei

  • Brandenburger Tor und Berliner Fernsehturm

    BerlinDeutschland

  • Kölner Dom und Hohenzollernbrücke

    KölnNordrhein-Westfalen

  • Duisburger Innenhafen bei Sonnenuntergang

    DuisburgNordrhein-Westfalen

  • Sparrenburg in Bielefeld

    BielefeldNordrhein-Westfalen

Häufige Fragen

Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns direkt.

Deutscher Reisepass in der Hand
Gibt es ein Mindestkapital für die Aufenthaltserlaubnis als Selbständiger?

Nein. Seit 2012 sieht das Gesetz keine feste Investitionssumme und keine Mindestzahl an Arbeitsplätzen mehr vor. Die Ausländerbehörde prüft, ob ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis besteht, ob positive Auswirkungen auf die Wirtschaft zu erwarten sind und ob die Finanzierung gesichert ist.

Wer älter als 45 Jahre ist, muss zusätzlich eine angemessene Altersversorgung nachweisen.

Wer kann die Chancenkarte beantragen?

Personen mit einer im Herkunftsland anerkannten, mindestens zweijährigen Berufsausbildung oder einem Hochschulabschluss, die Deutschkenntnisse auf Niveau A1 oder Englischkenntnisse auf Niveau B2 nachweisen und im Punktesystem mindestens 6 Punkte erreichen. Fachkräfte mit vollständig anerkanntem Abschluss benötigen keine Punkte.

Die Karte gilt bis zu einem Jahr und erlaubt eine Beschäftigung von bis zu 20 Stunden pro Woche. Der Lebensunterhalt muss für die Dauer des Aufenthalts gesichert sein.

Muss mein Ehepartner für den Nachzug Deutsch sprechen?

In der Regel werden einfache Deutschkenntnisse (A1) verlangt. In bestimmten Fällen, etwa bei Ehepartnern von Inhabern einer Blauen Karte EU, entfällt dieser Nachweis. Ob eine Ausnahme auf Sie zutrifft, prüfen wir im Erstgespräch.

Wie lange dauert das Verfahren?

Das hängt von der Art des Antrags und der Terminlage im Konsulat ab. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie einen realistischen Zeitplan für Ihren Fall.

In welcher Sprache findet die Beratung statt?

Auf Deutsch und Türkisch, bei Bedarf auch auf Englisch.

Beratung anfragen

Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen. Wir melden uns so bald wie möglich telefonisch oder per E-Mail.

Beratung nach Terminvereinbarung.

Anfrageformular

Bei „Per WhatsApp senden“ öffnet sich WhatsApp mit Ihren Angaben als vorbereitete Nachricht.